Was ein Platz im Pflegeheim kostet und wer was bezahlt
Pflege, Betreuung, Hotellerie: Drei Kostenblöcke mit drei verschiedenen Zahlern. Was die Krankenkasse übernimmt, wo der Eigenanteil gedeckelt ist, was der Kanton trägt und wann Ergänzungsleistungen helfen.
Wenn ein Elternteil in ein Pflegeheim zieht, kommt neben allen Gefühlen bald eine nüchterne Frage auf den Tisch: Was kostet das, und wer bezahlt es? Die Rechnung des Heims wirkt auf den ersten Blick unübersichtlich. Sie wird verständlich, sobald man weiss, dass sie aus drei Blöcken besteht, die von unterschiedlichen Stellen finanziert werden: Pflege, Betreuung und Pension.
Dieser Beitrag erklärt die Aufteilung nach der Pflegefinanzierung, die seit 2011 gilt, nennt die amtlichen Eckwerte und zeigt, wann Ergänzungsleistungen und die Hilflosenentschädigung einspringen. Konkrete Heimtaxen nennt er bewusst nicht, weil sie je nach Kanton und Heim stark verschieden sind.
Was ein Heimtag im Durchschnitt kostet
Das Bundesamt für Statistik erhebt die Kosten der Alters- und Pflegeheime jedes Jahr. Für das Datenjahr 2024 nennt es Gesamtkosten von durchschnittlich CHF 351 pro Beherbergungstag. Insgesamt kosteten die Heime 12,2 Milliarden Franken; davon entfielen 43,4 Prozent auf die Pflege und 40,5 Prozent auf die Beherbergung. Auf einen Monat mit 30 Tagen hochgerechnet ergibt der Durchschnitt rund CHF 10’500. Das ist eine eigene Rechnung und kein amtlicher Monatswert, und sie sagt nichts darüber, was eine einzelne Bewohnerin selbst bezahlt.
Die drei Kostenblöcke
| Kostenblock | Wer bezahlt | Bundesrechtlicher Eckwert |
|---|---|---|
| Pflege | Krankenkasse, Bewohnerin oder Bewohner, Kanton bzw. Gemeinde | Krankenkasse: CHF 9.60 bis 115.20 pro Tag je nach Pflegebedarf; Eigenanteil höchstens CHF 23 pro Tag |
| Betreuung | grundsätzlich die Bewohnerin oder der Bewohner | keine bundesrechtliche Obergrenze; Tarif des Heims |
| Pension (Unterkunft, Verpflegung, Hauswirtschaft) | grundsätzlich die Bewohnerin oder der Bewohner | keine bundesrechtliche Obergrenze; Tarif des Heims |
Nach Krankenversicherungsgesetz, Krankenpflege-Leistungsverordnung und BAG. Kantone können tiefere Eigenanteile vorsehen und für EL-Bezügerinnen Höchsttaxen festlegen.
Pflege: Krankenkasse, Eigenanteil, Kanton
Für die Pflegeleistungen im Heim bezahlt die obligatorische Krankenversicherung einen festen Beitrag pro Tag. Er richtet sich nach dem täglichen Pflegebedarf, gemessen in Minuten, und ist in zwölf Stufen von je 20 Minuten eingeteilt. Bei einem Bedarf bis 20 Minuten sind es CHF 9.60, mit jeder weiteren Stufe kommen CHF 9.60 dazu, bis zu CHF 115.20 pro Tag bei mehr als 220 Minuten.
Von den Pflegekosten, die die Krankenkasse nicht deckt, darf der Bewohnerin oder dem Bewohner höchstens 20 Prozent des höchsten Krankenkassenbeitrags überwälzt werden. Das sind höchstens CHF 23 pro Tag; manche Kantone verlangen weniger. Den Rest, die sogenannte Restfinanzierung, regeln die Kantone. Bezahlt wird sie je nach Kanton vom Kanton, von den Gemeinden oder von beiden.
Ab dem 1. Januar 2027 gilt eine Neuerung für die spezialisierte Palliative Care: Die Krankenversicherung bezahlt dafür höhere Beiträge, und der Eigenanteil in einem spezialisierten Pflegeheim ist auf CHF 30.40 pro Tag begrenzt.
Gefülltes Quadrat: nächster Termin. Die Tage werden jeden Tag neu aus dem heutigen Datum berechnet.
Betreuung und Pension: der grösste Eigenanteil
Was im Heimalltag ausser der Pflege anfällt, etwa Unterkunft, Mahlzeiten, Reinigung, Wäsche und Betreuung, bezahlen die Bewohnerinnen und Bewohner grundsätzlich selbst. Diese Taxen legt jedes Heim fest, teilweise im Rahmen kantonaler Vorgaben. Genau hier entstehen die grossen Unterschiede zwischen Heimen und Regionen, und genau dieser Teil übersteigt bei vielen Menschen die laufenden Einnahmen aus AHV und Pensionskasse.
Ein Rechenweg ohne erfundene Taxen
Wie sich der Pflegeteil für einen Tag zusammensetzt, lässt sich mit den bundesrechtlichen Werten zeigen. Angenommen werden 110 Minuten Pflegebedarf pro Tag, was der sechsten Stufe entspricht, und Pflegekosten des Heims von CHF 150 für diesen Tag. Die Zahl ist frei gewählt.
| Rein rechnerischer Pflegeteil eines Tages | Franken |
|---|---|
| Angenommene Pflegekosten des Heims | 150.00 |
| Beitrag der Krankenkasse, Stufe 6 (101 bis 120 Minuten) | 57.60 |
| Eigenanteil der Bewohnerin, höchstens | 23.00 |
| Restfinanzierung durch Kanton oder Gemeinde | 69.40 |
Veranschaulichung der Aufteilung. Betreuung und Pension kommen separat dazu und werden in diesem Beispiel nicht beziffert, weil sie vom Heim abhängen.
Wann Ergänzungsleistungen einspringen
Reichen Renten und Vermögen nicht, können Ergänzungsleistungen die Lücke schliessen. Im Heim berücksichtigt die EL-Berechnung als Ausgaben die Tagestaxe des Heims und einen Betrag für persönliche Auslagen, den der Kanton festlegt. Die Kantone dürfen die anerkannte Tagestaxe begrenzen. Beim Vermögen kann der Kanton für Heimbewohnerinnen einen höheren jährlichen Verzehr vorsehen, bis zu einem Fünftel.
Zwei Regeln sind für Familien besonders wichtig. Erstens: Wer sich innert sechs Monaten nach dem Heimeintritt bei der EL-Stelle anmeldet, erhält EL ab dem Eintrittsmonat. Zweitens: Lebt ein Ehepartner im Heim und der andere weiterhin im gemeinsamen Haus, wird die selbst bewohnte Liegenschaft bei der Berechnung erst ab einem Wert von CHF 300’000 als Vermögen berücksichtigt.
Die Hilflosenentschädigung im Heim
Auch die Hilflosenentschädigung der AHV hilft mit, die Kosten zu tragen. Im Heim wird sie bei mittlerer und schwerer Hilflosigkeit ausgerichtet, 2026 mit CHF 630 beziehungsweise CHF 1’008 im Monat; der leichte Grad gilt nur bei Aufenthalt zu Hause. Sie ist von Einkommen und Vermögen unabhängig und muss bei der IV-Stelle beantragt werden.
Was Angehörige früh klären sollten
- Die Taxordnung des Heims: Was kosten Pension und Betreuung pro Tag, was ist im Preis enthalten?
- Den Eigenanteil an den Pflegekosten im Wohnkanton und wer die Restfinanzierung trägt.
- Eine EL-Anmeldung innert sechs Monaten nach Eintritt, wenn die Mittel knapp werden könnten.
- Einen Antrag auf Hilflosenentschädigung, falls noch keiner gestellt ist.
- Die steuerliche Seite: Pflege- und Heimkosten können unter Umständen abzugsfähig sein; die kantonale Steuerverwaltung gibt Auskunft. Grundsätzliches im Beitrag über die Besteuerung im Ruhestand.
Die Kurzfassung
Ein Heimtag kostete 2024 im Durchschnitt CHF 351. Die Pflege teilen sich Krankenkasse, Bewohnerin mit höchstens CHF 23 pro Tag und Kanton; Betreuung und Pension bezahlt die Bewohnerin grundsätzlich selbst. Reicht das Geld nicht, helfen Ergänzungsleistungen, im Idealfall rechtzeitig angemeldet, und die Hilflosenentschädigung. Die verbindlichen Zahlen liefern das Heim, der Wohnkanton und die EL-Stelle.
Amtliche Quellen
- BAG: Krankenversicherung, Pflegeleistungen · Eigenanteil höchstens CHF 23 pro Tag, Restfinanzierung, selbst zu tragende Kosten.
- BFS: Alters- und Pflegeheime · Kosten pro Beherbergungstag, Datenjahr 2024.
- Fedlex: Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 7a · Beiträge der Krankenversicherung nach Pflegebedarf.
- BAG: Medienmitteilung vom 12. Juni 2026 zur Palliative Care · neue Beiträge ab 1. Januar 2027.
- Informationsstelle AHV/IV: Merkblatt 5.01 «Ergänzungsleistungen zur AHV und IV» · EL im Heim, Liegenschaft, Anmeldung.
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