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Will Parrish Reports
25 OKT 2026
Sonntag
Termine rund um AHV, Pensionskasse und Vorsorge
Nächster Termin Abstimmung zur AHV-Finanzierung · Sonntag, 29.11.2026 · in 35 Tage

Wo vergessene Freizügigkeitsguthaben landen und wie man sie wiederfindet

Nach einem Stellenwechsel, einer Auszeit oder dem Umzug ins Ausland bleibt Vorsorgegeld manchmal liegen. Wie Auffangeinrichtung, Zentralstelle 2. Säule und Sicherheitsfonds zusammenhängen und wie die kostenlose Suche funktioniert.

Redaktion Will Parrish Reports · Erstveröffentlichung · 5 Min. Lesezeit
Eine Frau um die sechzig sucht auf einem Dachboden mit Holzbalken in einer Kartonschachtel voller Mappen.
Symbolbild. Die abgebildeten Personen stehen in keinem Zusammenhang mit dem beschriebenen Fall.

Ein Stellenwechsel in den Neunzigerjahren, eine Weltreise, ein paar Jahre Familienpause oder der Schritt in die Selbständigkeit: Bei jedem dieser Übergänge muss das Guthaben aus der Pensionskasse irgendwohin. Meistens geht das reibungslos. Manchmal aber bleibt eine Überweisungsanweisung liegen, eine Adresse ändert sich, ein Brief kommt nie an. Dann liegt Vorsorgegeld, das einem gehört, bei einer Einrichtung, an die man sich nicht mehr erinnert.

Wie viele davon betroffen sind, zeigen die Zahlen des Sicherheitsfonds BVG: Allein im Jahr 2025 gingen bei der Zentralstelle 2. Säule 190’099 Suchanfragen ein, und in 78 Prozent der Fälle wurde mindestens ein Guthaben gefunden. Dieser Beitrag erklärt, wo solche Guthaben landen und wie die kostenlose Suche funktioniert.

Was mit dem Guthaben beim Austritt geschieht

Wer eine Pensionskasse verlässt, ohne in eine neue einzutreten, erhält eine Austrittsleistung. Sie bleibt Vorsorgegeld und wird auf eine Freizügigkeitseinrichtung übertragen. Zur Wahl stehen ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank oder einer Freizügigkeitsstiftung oder eine Freizügigkeitspolice bei einer Versicherung. Beides ist dazu da, das Geld bis zum Eintritt in eine neue Pensionskasse oder bis zum Alter zu erhalten.

Tritt man später wieder in eine Pensionskasse ein, muss das Freizügigkeitsguthaben grundsätzlich dorthin übertragen werden. Genau hier geht im Alltag manches verloren: Wer die neue Kasse nicht auf das alte Konto hinweist, hat plötzlich Vorsorgegeld an zwei Orten.

Wenn niemand Anweisungen gibt

Meldet eine austretende Person nicht, wohin das Geld gehen soll, darf die Kasse es nicht einfach behalten. Das Freizügigkeitsgesetz schreibt vor, dass sie die Austrittsleistung samt Zins frühestens sechs Monate und spätestens zwei Jahre nach dem Austritt an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG überweist. Dort wird das Guthaben auf einem Freizügigkeitskonto weitergeführt, auch wenn die Person davon nichts weiss.

TERMINE IN DIESEM ARTIKEL
6 Monate Frühestens dann überweist die alte Kasse ein nicht zugewiesenes Guthaben an die Auffangeinrichtung
2 Jahre Spätestens dann muss diese Überweisung erfolgt sein (Art. 4 FZG)
10 Jahre Nach dem Referenzalter gehen nicht abgeholte Guthaben an den Sicherheitsfonds BVG

Gefülltes Quadrat: nächster Termin. Die Tage werden jeden Tag neu aus dem heutigen Datum berechnet.

Die Zentralstelle 2. Säule als Register

Damit solche Guthaben wiedergefunden werden, gibt es die Zentralstelle 2. Säule. Sie wird vom Sicherheitsfonds BVG geführt. Jede Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtung muss ihr jedes Jahr bis Ende Januar alle Personen melden, für die sie ein Guthaben führt. Für Dezember 2024 meldeten 1’387 Einrichtungen rund 8,4 Millionen Personen. Die Zentralstelle nimmt Anfragen von Versicherten entgegen und teilt ihnen mit, wo Guthaben liegen.

Das Guthaben selbst zahlt die Zentralstelle nicht aus. Sie nennt die Einrichtung, die es führt, und dort wird es eingefordert.

So funktioniert die Suche

Die Anfrage bei der Zentralstelle ist kostenlos. Das Formular steht auf der Website des Sicherheitsfonds BVG. Nötig sind Name, Vorname, Geburtsdatum, das Land der Wohnadresse sowie Ort und Datum der Unterschrift. Die AHV-Nummer, eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse sind freiwillige Angaben, die die Suche erleichtern.

Wichtig: Ein online ausgefülltes Formular wird nicht automatisch übermittelt. Es muss ausgedruckt, unterschrieben und per E-Mail oder Post an die Zentralstelle geschickt werden. Die Antwort kommt per Post. Wer für eine andere Person sucht, braucht eine Vollmacht; bei Verstorbenen sind das Todesdatum und Angaben zu den Hinterbliebenen nötig.

Zur Sicherheit

Suchen Sie ausschliesslich über die Zentralstelle 2. Säule beim Sicherheitsfonds BVG oder direkt bei einer Ihnen bekannten Einrichtung. Private Angebote, die gegen Gebühr nach Guthaben suchen oder Ihre AHV-Nummer und Bankdaten verlangen, sind dafür nicht nötig.

Die Zahlen hinter den vergessenen Guthaben

Kennzahl laut Geschäftsbericht 2025 des Sicherheitsfonds BVGWert
Suchanfragen bei der Zentralstelle 2025 (Vorjahr: 173’309)190’099
Anteil der Anfragen mit mindestens einem gefundenen Guthaben78 %
Beim Sicherheitsfonds geführte vergessene Guthaben, Ende 202545’475
Summe dieser Guthaben, Ende 2025CHF 313,4 Mio.
2025 an Berechtigte ausbezahlte Guthaben1’868 (CHF 12,9 Mio.)

Quelle: Geschäftsbericht 2025 des Sicherheitsfonds BVG. Die Zahlen beschreiben nur den Teil der Guthaben, der beim Sicherheitsfonds liegt, nicht sämtliche vergessenen Konten.

Die letzte Station: der Sicherheitsfonds

Was auch nach Jahren niemand abholt, wandert weiter. Guthaben, die zehn Jahre nach Erreichen des Referenzalters nicht bezogen wurden, müssen an den Sicherheitsfonds BVG überwiesen werden. Auch dort sind sie nicht verloren: Berechtigte können sie weiterhin geltend machen. Der Anspruch erlischt erst, wenn die versicherte Person das Alter von 100 Jahren erreicht hat oder erreicht hätte.

Was nach einem Fund zu tun ist

Meldet die Zentralstelle ein Guthaben, wendet man sich direkt an die genannte Einrichtung. Sie verlangt in der Regel einen Identitätsnachweis und fragt, wohin das Geld gehen soll. Wer noch in einer Pensionskasse versichert ist, muss das Freizügigkeitsguthaben grundsätzlich dorthin überweisen lassen. Wer kurz vor der Pensionierung steht, bespricht mit der Einrichtung, wann und in welcher Form die Altersleistung ausbezahlt wird. Eine Auszahlung als Kapital gilt steuerlich als Kapitalleistung aus Vorsorge; was das bedeutet, erklärt der Beitrag über die Besteuerung von Renten und Kapital.

Für wen sich die Suche lohnt

Eine Suche lohnt sich vor allem für Personen mit mehreren Stellenwechseln, mit Phasen ohne Erwerbstätigkeit, mit früheren Aufenthalten im Ausland oder mit einem Wechsel in die Selbständigkeit. Auch Erben, die den Nachlass ordnen, sollten an die zweite Säule denken. Und kurz vor der Pensionierung gehört die Frage ohnehin auf die Liste, weil der Entscheid zwischen Rente und Kapital erst mit dem vollständigen Bild sinnvoll ist.

Was Sie prüfen können
  • Alte Unterlagen: Austrittsabrechnungen früherer Arbeitgeber und Briefe von Banken oder Freizügigkeitsstiftungen.
  • Den aktuellen Vorsorgeausweis: Sind dort alle eingebrachten Freizügigkeitsleistungen aufgeführt?
  • Bei Unsicherheit: die kostenlose Anfrage bei der Zentralstelle 2. Säule.
  • Für die erste Säule: Ob im AHV-Konto Jahre fehlen, zeigt der Beitrag über Beitragslücken.

Die Kurzfassung

Vergessenes Vorsorgegeld verschwindet nicht. Ohne Anweisung landet es nach sechs Monaten bis zwei Jahren bei der Auffangeinrichtung, zehn Jahre nach dem Referenzalter beim Sicherheitsfonds BVG. Die Zentralstelle 2. Säule sucht kostenlos, und das Guthaben wird direkt bei der Einrichtung eingefordert, die es führt. Für die Säule 3a gelten eigene Regeln bei der jeweiligen Bank oder Versicherung.

Amtliche Quellen

Dies ist eine private, gesponserte Information von B.B.R. Finance OÜ auf willparrishreports.com. Sie stammt nicht vom Bund, nicht vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und nicht von einer AHV-Ausgleichskasse und steht mit diesen Stellen in keiner Verbindung. Sie ist keine Renten-, Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Beträge und Beispiele dienen der Veranschaulichung und sind keine Zusage für eine persönliche Leistung; sie wurden am anhand der genannten amtlichen Quellen geprüft und können sich ändern. Über diese Website werden keine Anträge gestellt und keine Gebühren erhoben. Geben Sie Ihre AHV-Nummer, Ihre IBAN oder Zugangsdaten nie auf einer Website ein, weil Sie einen Artikel gelesen haben. Für Ihren eigenen Fall wenden Sie sich an Ihre zuständige Ausgleichskasse; die Adressen finden Sie bei der Informationsstelle AHV/IV.

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