Wo vergessene Freizügigkeitsguthaben landen und wie man sie wiederfindet
Nach einem Stellenwechsel, einer Auszeit oder dem Umzug ins Ausland bleibt Vorsorgegeld manchmal liegen. Wie Auffangeinrichtung, Zentralstelle 2. Säule und Sicherheitsfonds zusammenhängen und wie die kostenlose Suche funktioniert.
Ein Stellenwechsel in den Neunzigerjahren, eine Weltreise, ein paar Jahre Familienpause oder der Schritt in die Selbständigkeit: Bei jedem dieser Übergänge muss das Guthaben aus der Pensionskasse irgendwohin. Meistens geht das reibungslos. Manchmal aber bleibt eine Überweisungsanweisung liegen, eine Adresse ändert sich, ein Brief kommt nie an. Dann liegt Vorsorgegeld, das einem gehört, bei einer Einrichtung, an die man sich nicht mehr erinnert.
Wie viele davon betroffen sind, zeigen die Zahlen des Sicherheitsfonds BVG: Allein im Jahr 2025 gingen bei der Zentralstelle 2. Säule 190’099 Suchanfragen ein, und in 78 Prozent der Fälle wurde mindestens ein Guthaben gefunden. Dieser Beitrag erklärt, wo solche Guthaben landen und wie die kostenlose Suche funktioniert.
Was mit dem Guthaben beim Austritt geschieht
Wer eine Pensionskasse verlässt, ohne in eine neue einzutreten, erhält eine Austrittsleistung. Sie bleibt Vorsorgegeld und wird auf eine Freizügigkeitseinrichtung übertragen. Zur Wahl stehen ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank oder einer Freizügigkeitsstiftung oder eine Freizügigkeitspolice bei einer Versicherung. Beides ist dazu da, das Geld bis zum Eintritt in eine neue Pensionskasse oder bis zum Alter zu erhalten.
Tritt man später wieder in eine Pensionskasse ein, muss das Freizügigkeitsguthaben grundsätzlich dorthin übertragen werden. Genau hier geht im Alltag manches verloren: Wer die neue Kasse nicht auf das alte Konto hinweist, hat plötzlich Vorsorgegeld an zwei Orten.
Wenn niemand Anweisungen gibt
Meldet eine austretende Person nicht, wohin das Geld gehen soll, darf die Kasse es nicht einfach behalten. Das Freizügigkeitsgesetz schreibt vor, dass sie die Austrittsleistung samt Zins frühestens sechs Monate und spätestens zwei Jahre nach dem Austritt an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG überweist. Dort wird das Guthaben auf einem Freizügigkeitskonto weitergeführt, auch wenn die Person davon nichts weiss.
Gefülltes Quadrat: nächster Termin. Die Tage werden jeden Tag neu aus dem heutigen Datum berechnet.
Die Zentralstelle 2. Säule als Register
Damit solche Guthaben wiedergefunden werden, gibt es die Zentralstelle 2. Säule. Sie wird vom Sicherheitsfonds BVG geführt. Jede Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtung muss ihr jedes Jahr bis Ende Januar alle Personen melden, für die sie ein Guthaben führt. Für Dezember 2024 meldeten 1’387 Einrichtungen rund 8,4 Millionen Personen. Die Zentralstelle nimmt Anfragen von Versicherten entgegen und teilt ihnen mit, wo Guthaben liegen.
Das Guthaben selbst zahlt die Zentralstelle nicht aus. Sie nennt die Einrichtung, die es führt, und dort wird es eingefordert.
So funktioniert die Suche
Die Anfrage bei der Zentralstelle ist kostenlos. Das Formular steht auf der Website des Sicherheitsfonds BVG. Nötig sind Name, Vorname, Geburtsdatum, das Land der Wohnadresse sowie Ort und Datum der Unterschrift. Die AHV-Nummer, eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse sind freiwillige Angaben, die die Suche erleichtern.
Wichtig: Ein online ausgefülltes Formular wird nicht automatisch übermittelt. Es muss ausgedruckt, unterschrieben und per E-Mail oder Post an die Zentralstelle geschickt werden. Die Antwort kommt per Post. Wer für eine andere Person sucht, braucht eine Vollmacht; bei Verstorbenen sind das Todesdatum und Angaben zu den Hinterbliebenen nötig.
Suchen Sie ausschliesslich über die Zentralstelle 2. Säule beim Sicherheitsfonds BVG oder direkt bei einer Ihnen bekannten Einrichtung. Private Angebote, die gegen Gebühr nach Guthaben suchen oder Ihre AHV-Nummer und Bankdaten verlangen, sind dafür nicht nötig.
Die Zahlen hinter den vergessenen Guthaben
| Kennzahl laut Geschäftsbericht 2025 des Sicherheitsfonds BVG | Wert |
|---|---|
| Suchanfragen bei der Zentralstelle 2025 (Vorjahr: 173’309) | 190’099 |
| Anteil der Anfragen mit mindestens einem gefundenen Guthaben | 78 % |
| Beim Sicherheitsfonds geführte vergessene Guthaben, Ende 2025 | 45’475 |
| Summe dieser Guthaben, Ende 2025 | CHF 313,4 Mio. |
| 2025 an Berechtigte ausbezahlte Guthaben | 1’868 (CHF 12,9 Mio.) |
Quelle: Geschäftsbericht 2025 des Sicherheitsfonds BVG. Die Zahlen beschreiben nur den Teil der Guthaben, der beim Sicherheitsfonds liegt, nicht sämtliche vergessenen Konten.
Die letzte Station: der Sicherheitsfonds
Was auch nach Jahren niemand abholt, wandert weiter. Guthaben, die zehn Jahre nach Erreichen des Referenzalters nicht bezogen wurden, müssen an den Sicherheitsfonds BVG überwiesen werden. Auch dort sind sie nicht verloren: Berechtigte können sie weiterhin geltend machen. Der Anspruch erlischt erst, wenn die versicherte Person das Alter von 100 Jahren erreicht hat oder erreicht hätte.
Was nach einem Fund zu tun ist
Meldet die Zentralstelle ein Guthaben, wendet man sich direkt an die genannte Einrichtung. Sie verlangt in der Regel einen Identitätsnachweis und fragt, wohin das Geld gehen soll. Wer noch in einer Pensionskasse versichert ist, muss das Freizügigkeitsguthaben grundsätzlich dorthin überweisen lassen. Wer kurz vor der Pensionierung steht, bespricht mit der Einrichtung, wann und in welcher Form die Altersleistung ausbezahlt wird. Eine Auszahlung als Kapital gilt steuerlich als Kapitalleistung aus Vorsorge; was das bedeutet, erklärt der Beitrag über die Besteuerung von Renten und Kapital.
Für wen sich die Suche lohnt
Eine Suche lohnt sich vor allem für Personen mit mehreren Stellenwechseln, mit Phasen ohne Erwerbstätigkeit, mit früheren Aufenthalten im Ausland oder mit einem Wechsel in die Selbständigkeit. Auch Erben, die den Nachlass ordnen, sollten an die zweite Säule denken. Und kurz vor der Pensionierung gehört die Frage ohnehin auf die Liste, weil der Entscheid zwischen Rente und Kapital erst mit dem vollständigen Bild sinnvoll ist.
- Alte Unterlagen: Austrittsabrechnungen früherer Arbeitgeber und Briefe von Banken oder Freizügigkeitsstiftungen.
- Den aktuellen Vorsorgeausweis: Sind dort alle eingebrachten Freizügigkeitsleistungen aufgeführt?
- Bei Unsicherheit: die kostenlose Anfrage bei der Zentralstelle 2. Säule.
- Für die erste Säule: Ob im AHV-Konto Jahre fehlen, zeigt der Beitrag über Beitragslücken.
Die Kurzfassung
Vergessenes Vorsorgegeld verschwindet nicht. Ohne Anweisung landet es nach sechs Monaten bis zwei Jahren bei der Auffangeinrichtung, zehn Jahre nach dem Referenzalter beim Sicherheitsfonds BVG. Die Zentralstelle 2. Säule sucht kostenlos, und das Guthaben wird direkt bei der Einrichtung eingefordert, die es führt. Für die Säule 3a gelten eigene Regeln bei der jeweiligen Bank oder Versicherung.
Amtliche Quellen
- Sicherheitsfonds BVG: Zentralstelle 2. Säule, Suche nach Guthaben · Formular, nötige Angaben und Versand.
- Sicherheitsfonds BVG: Geschäftsbericht 2025 · Suchanfragen, gemeldete Personen, vergessene Guthaben.
- BSV: Merkblatt zum Stellenwechsel in der beruflichen Vorsorge · Freizügigkeitskonto und Freizügigkeitspolice.
- Fedlex: Freizügigkeitsgesetz (FZG) · Art. 4 Abs. 2 (Überweisung an die Auffangeinrichtung), Art. 24a ff. (Zentralstelle).
Dies ist eine private, gesponserte Information von B.B.R. Finance OÜ auf willparrishreports.com. Sie stammt nicht vom Bund, nicht vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und nicht von einer AHV-Ausgleichskasse und steht mit diesen Stellen in keiner Verbindung. Sie ist keine Renten-, Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Beträge und Beispiele dienen der Veranschaulichung und sind keine Zusage für eine persönliche Leistung; sie wurden am anhand der genannten amtlichen Quellen geprüft und können sich ändern. Über diese Website werden keine Anträge gestellt und keine Gebühren erhoben. Geben Sie Ihre AHV-Nummer, Ihre IBAN oder Zugangsdaten nie auf einer Website ein, weil Sie einen Artikel gelesen haben. Für Ihren eigenen Fall wenden Sie sich an Ihre zuständige Ausgleichskasse; die Adressen finden Sie bei der Informationsstelle AHV/IV.
Eine kurze E-Mail am Montag: welche Termine bei AHV, Pensionskasse, Säule 3a und Steuern anstehen, was neu gilt und eine Regel, erklärt mit ihrer amtlichen Quelle. Kostenlos und jederzeit abbestellbar.


